Regionalverband Bautzen
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Mehr Wohlstand und Lebensqualität durch Freiheit und Verantwortung

Im Interesse kommender Generationen braucht Politik eine Perspektive von Jahrzehnten, nicht von Wahlperioden. Die FDP befürwortet deshalb ressortübergreifende und indikatorenbasierte Nachhaltigkeitsstrategien auf nationaler sowie europäischer Ebene. Die Nachhaltigkeitsstrategie muss institutionell abgesichert werden. Der Parlamentarische Beirat für Nachhaltige Entwicklung soll ebenso wie der Rat für Nachhaltige Entwicklung und der Staatssekretärsausschuss der Bundesregierung in der nächsten Wahlperiode weitergeführt werden.

Die FDP unterstützt die Verankerung der Interessen kommender Generationen im Grundgesetz: in der Finanzverfassung und in den Staatszielbestimmungen. Beim Schutz der Interessen kommender Generationen will die FDP eine offizielle Generationenbilanz für Deutschland. In der Generationenbilanz werden Leistungen für nachfolgende Generationen - wie Ausgaben für Bildung, Infrastruktur und soziale Sicherheit - ihren Belastungen durch Staatsverschuldung, Pensionslasten und Verpflichtungen aus Generationenverträgen gegenübergestellt. In der Gesetzgebung ist jedes Gesetz einer Nachhaltigkeitsprüfung hinsichtlich ökologischer, ökonomischer und sozialer Folgen für kommende Generationen zu überprüfen. Dabei ist für finanzielle Auswirkungen die Generationenbilanzierung zugrunde zu legen.

Haushaltskonsolidierung endlich durchsetzen

Ein Konzept für eine gerechte Steuer muss mit der Konsolidierung der Staatsfinanzen verbunden sein. Sowohl eine Steuerstrukturreform als auch die Konsolidierung der Staatsfinanzen sind gleichwertige politische Ziele. Sie stehen nicht im Widerspruch, sondern sind zwei Seiten einer Medaille. Es ist eine zentrale Frage von Generationengerechtigkeit, dass jede Generation ihre Aufgaben aus eigener Kraft bewältigt. Es ist unverantwortlich, unseren Kindern immer höhere Schuldenberge zu hinterlassen. Die Föderalismuskommission II hat einen Weg aus dem Schuldenstaat begonnen. Um diesen konsequent zu Ende zu gehen, fordert die FDP ein prinzipielles Neuverschuldungsverbot für Bund, Länder und Gemeinden. Die dauerhafte strukturelle Neuverschuldung des Bundes in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ist angesichts der gegenwärtigen Rekordverschuldung keine nachhaltige Lösung. Im Interesse künftiger Generationen müssen sich staatliche Ausgaben grundsätzlich an der Höhe der Einnahmen orientieren. Neue Schulden sind nur in Notlagen zu verantworten. In normalen Zeiten müssen Haushalte Überschüsse erwirtschaften, damit die Schulden vorheriger Jahre zurückgezahlt werden können und für schlechtere Jahre Vorsorge betrieben werden kann.

Zukunft der sozialen Sicherungssysteme sichern

Jeder hat das Recht auf ein menschenwürdiges Leben. Jeder hat das Recht auf so viel Freiheit wie möglich. Beides braucht auch eine materielle Grundlage. Dafür benötigen die Menschen soziale Sicherheit: Verlässliche Vorsorge für das Alter, wirksamer Schutz bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Arbeitslosigkeit sowie effiziente Hilfe in Notlagen sind die Basis für Vertrauen in die persönliche Lebensplanung.

Liberale Sozialpolitik ist dem Grundsatz der Generationengerechtigkeit verpflichtet. In einer schrumpfenden und älter werdenden Gesellschaft kann soziale Sicherheit nur gewährleistet werden, wenn jeder mehr Verantwortung übernimmt.


Für eine generationengerechte Ausgestaltung der Alterssicherung muss die gesetzliche Rente besser auf die finanziellen Auswirkungen der Alterung der Gesellschaft vorbereitet werden. Die FDP will die Alterssicherung stärker in Richtung private Kapitaldeckung umbauen. Die private und betriebliche kapitalgedeckte Vorsorge müssen gestärkt werden, da nur so die Belastungen generationengerechter verteilt werden können. Zwar leben die Menschen immer länger, die Arbeitsfähigkeit ist individuell im Alter aber sehr unterschiedlich. Daher sollen die Menschen ihren Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand auf der Basis einer eigenen Entscheidung und vor dem Hintergrund erworbener Anwartschaften und Versorgungen flexibel und selbständig gestalten können. Die FDP tritt dafür ein, dass die Versicherten ab dem 60. Lebensjahr bei versicherungsmathematisch korrekten Zu- und Abschlägen den Zeitpunkt ihres Renteneintritts frei wählen können. Voraussetzung ist, dass ihre kombinierten Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Rente über dem Grundsicherungsniveau liegen.


Um die Beschäftigung Älterer zu fördern, sollen alle Barrieren für Arbeit im Alter beseitigt werden. Daher fordert die FDP, alle Zuverdienstgrenzen neben dem Rentenbezug aufzuheben. Für den Zuverdienst entfällt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung. Das erhöht den Anreiz für Arbeitgeber, ältere Beschäftigte einzustellen, und für Arbeitnehmer, auch noch im Alter eine Beschäftigung aufzunehmen. Die Versicherten können so ab dem 60. Lebensjahr ihre Arbeitszeit reduzieren und den Verdienstausfall durch Bezug einer Teilrente kompensieren.


Die steigende Lebenserwartung und die damit einhergehende längere Rentenbezugsdauer werden direkter als bisher für jeden Jahrgang bei der Berechnung der gesetzlichen Rente berücksichtigt. Insoweit wird eine generationengerechte Verteilung der Lasten auf die einzelnen Jahrgänge erreicht.


Die private und betriebliche kapitalgedeckte Vorsorge müssen gestärkt werden, da die gesetzliche Rente in Zukunft nur noch eine Grundversorgung gewähren wird. Um die betriebliche Vorsorge und Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung zu stärken, sollen Gewinnbeteiligungen der Arbeitnehmer in die abgabenfreie Entgeltumwandlung einbezogen werden können. Um den Realitäten des Arbeitsmarktes gerecht zu werden, soll die Portabilität von betrieblicher Altersvorsorge verbessert werden.


Die geförderte private Altersvorsorge in Form der "Riester-Rente" soll für alle Bürger, auch Selbständige, geöffnet werden. Kindererziehungszeiten will die FDP künftig stärker in der kapitalgedeckten Altersvorsorge berücksichtigen. Verträge zum Schutz gegen Erwerbsminderung sollen künftig vollumfänglich von der Riester- oder Basisrentenförderung erfasst werden können. Bisher sind Verträge zum Schutz gegen Erwerbsminderung nur zu einem sehr begrenzten Anteil über diese Wege förderfähig.


Damit sich private und betriebliche Altersvorsorge auch für Geringverdiener lohnen, soll bei der Grundsicherung im Alter die eigene Altersvorsorge nur zum Teil angerechnet werden. Denn wer für das Alter vorsorgt, muss im Alter mehr zur Verfügung haben als derjenige, der nicht vorsorgt. Bis zu 100 Euro monatliches Einkommen aus privater und betrieblicher Vorsorge sollen daher bei der Grundsicherung im Alter anrechnungsfrei bleiben, darüber hinausgehendes Einkommen wird zu 60 Prozent angerechnet.